lang, lange hat mich in der U-Bahn der Wiener Linien nie einer angesprochen wegen meiner Signalhündin, doch heute Nachmittag am 1. Februar 2012 ist auf einmal alles anders gewesen.
Meine Signalhündin Cora und ich sind auf dem Heimweg und stehen am Bahnsteig der U3 Station Volkstheater Richtung Ottakring und warten ganz gemütlich auf die U-.Bahn. Wie immer werden wir von vielen anderen Leuten begutachtet. Die meisten lächeln immer und sind total verwundert wie brav die Hündin neben mir sitzt und eben auch die Leute beobachtet.
In dem Moment kam ein Herr mit der gelben Warnweste, ein Herr von der Stationsaufsicht. Im gleichen Moment wo sich sein Mund geöffnet hat, haben alle Leute ihre Blicke zu uns geworfen. Es war eine recht unangenehme Situation, der Herr hat mich in einem sehr sehr lauten Ton gesagt, dass der Hund ein Maulkorb tragen muss.
Meine Antwort war in dem Moment, bitte schreien Sie nicht so mit mir, ich höre Sie deswegen nicht besser und zeigte ihm dann anschließend den Assistenzhundausweis und den Behindertenpass. Er war ganz verunsichert, naja … das gilt nur für Blindenführhunde. Ich hab ihm dann darauf erklärt, das der Blindenführhund auch ein Assistenzhund ist und meine Hündin auch. Ich hab ihm dann darauf gesagt, bitte erkundigen Sie bei Ihrem Vorgesetzten nach. Er ging verunsichert und alle Leute haben nun alle Ihre Blicke auf uns gehabt, super … sehr unangenehm :’( Wir wollen ja auch wie alle anderen in Ruhe ungestört mit der U-Bahnfahren!
Fazit: In der VOR Förderbedienung und Wiener Linien Hausordnung steht nur der Blindenführhund drinnen, und nur diese sei vom Maulkorbzwang befreit sind. Das ist nicht korrekt, die korrekte Lösung wäre: statt der Bezeichnung “Blindenführhunde” eben die korrekte Bezeichnung “Assistenzhunde” verwenden. Siehe hier, ein Beispiel:
Verkehrsverbund Ost-Region (VOR)
Hunde, abgesehen von Punkt P.1., dürfen nur mit angelegten Beißkörben und Leine in Anlagen und Fahrzeuge mitgenommen werden. Für die Beförderung eines Hundes ist der im Tarif festgelegte Fahrpreis zu bezahlen. FürBlindenhundeAssistenzhunde entfällt die Beißkorbpflicht.Wiener Linien – Fahrgastregeln / Hausordnung
Hunde dürfen nur mit angelegtem Beißkorb und Leine mitgenommen werden. FürBlindenhundeAssistenzhunde entfällt die Beißkorbpflicht.Wiener Linien – Tarifbestimmung
Blinden- und PartnerhundeAssistenzhunde fahren gratis (wenn sie im Behindertenpass eingetragen sind).
Der Verkehrsverbund Niederösterreich/Burgendland (VVNB) hat als einziger Verkehrsverbund österreichweit die Regelung korrekt formuliert (abgesehen, man kann die lange Bezeichnung “Service-, Signal- und Blindenführhund” mit einer Bezeichnung “Assistenzhunde” vereinfachen bwz. kürzen):
“Verkehrsverbund Niederösterreich/Burgenland (VVNB)
Ein Service-, Signal- und Blindenführhund wird unentgeltlich befördert, sofern die Bestimmungen von Punkt 6.3, 6.4 oder 6.5 zutreffen, ein Beißkorb ist für diese Hunde nicht erforderlich.”



Wir bekommen Zuwachs, ja ein Hund wird es ;o) Unser Hund wird speziell zum Signalhund* ausgebildet vom Verein “





